Die NPD darf jetzt doch antreten

■ Neun Parteien wurden zur Bürgerschaftswahl zugelassen

Die NPD ist gestern doch als eine von insgesamt neun Parteien im Wahlbereich Bremen Stadt zur Bürgerschaftswahl zugelassen worden. Der Wahlbereichsausschuß stimmte jeweils einstimmig für die Zulassung der Parteien.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit weiter, ob eine größere Anzahl von Unterstützer-Unterschriften der NPD gefälscht wurde. Um zur Wahl zugelassen zu werden, müssen alle Parteien 413 Unterschriften von Unterstützern vorweisen. Die bereits in der Bürgerschaft vertretenen Parteien sind von dieser Regel ausgenommen.

Die NPD hatte 496 Unterschriften eingereicht, von denen mindestens 40 gefälscht sein sollen. Selbst wenn man die gefälschten Unterschriften von der Gesamtzahl abziehe, habe die NPD über 413 Stimmen vorgewiesen, argumentierte der Ausschuß. Laut Wahlgesetz-Kommentar muß in einem strittigen Fall zugunsten der betroffenen Partei entschieden werden.

Die NPD bezeichnete die Untersuchungen als „skandalös und zutiefst undemokratisch“ und kündigte rechtliche Schritte gegen Polizei, Behörden und Staatsanwaltschaft an. Der NPD-Landesverband hofft nun „... daß sich die voreilige Schadensfreude der Medien und Behörden ... in ein gesteigertes Interesse der Bremer Bevölkerung für nationaldemokratische Politik umwandeln wird.“ Die ebenfalls antretende DVU will mit dem Slogan „Ausländerzahl runter“ um Wählerstimmen buhlen. Es ist nicht bekannt, ob dies durch die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft erreicht werden soll.

Neben NPD und DVU sind in Bremen-Stadt sieben weitere Parteien zur Wahl am 6. Juni zugelassen worden: SPD, CDU, Grüne, AfB, F.D.P., Naturgesetz-Partei und PDS. In Bremerhaven entschied der Wahlbereichsausschuß gestern ebenfalls über die Zulassung der Parteien. Dort werden antreten: SPD, CDU, Grüne, AfB, DVU, NPD, F.D.P. und PDS. cd