■ Atomendlager Schacht Konrad genehmigen

Während die Grünen seit Jahren fordern, das Atomendlager Schacht Konrad bei Salzgitter nicht zu genehmigen, sieht das Umweltministerium keinen Weg, das umstrittene Projekt zu verhindern. Es gebe „keine tragenden rechtlichen oder sicherheitstechnischen Gründe“, warum das niedersächsische Umweltministerium Schacht Konrad nicht genehmigen sollte, heißt es im Papier. Den niedersächsischen Umweltminister und Konrad-Gegner Wolfgang Jüttner (SPD) lässt Trittin damit im Regen stehen.

Der neue Realismus steht im Gegensatz zum rot-grünen Koalitionsvertrag, demzufolge ein atomares Endlager ausreicht. Da Konrad aber nur für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gedacht ist, fehlt in jedem Fall ein zweites Lager für stark strahlenden Müll.

„In das Endlagerprojekt wurden bisher rund 1,4 Milliarden Mark investiert, die im Wesentlichen (zu über 90 Prozent) von den Energieversorgungsunternehmen refinanziert wurden“, schreibt das Bundesumweltministerium. Parallel dazu sei „das seit rund 17 Jahren laufende Planfeststellungsverfahren weit fortgeschritten“. Das niedersächsische Umweltministerium habe „einen praktisch vollständigen Entwurf eines Planfeststellungsbeschlusses einschließlich aller erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse“ erarbeitet.

Da nun fast alle Prüfungen abgeschlossen seien, könnte die Industrie „bei einem fachlich nicht begründeten Verzicht des Bundes auf Konrad Vorleistungen in Höhe von rund 1,4 Milliarden Mark mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich zurückfordern“, so das Papier. Außerdem hätte „die baldige Einrichtung eines separaten Endlagers Konrad entsorgungskonzeptionelle und sicherheitstechnische Vorteile“. Durch die Trennung vom hochradioaktiven Müll (Brennelemente) würden im Lager Konrad möglicherweise weniger gefährliche Gase entstehen.

Bundeswirtschaftsminister Müller hatte im Juni als Kompromiss vorgeschlagen, den Planfeststellungsbeschluss für Konrad erst zum Jahr 2030 wirksam werden zu lassen. Das ist nach Ansicht des Umweltministeriums kein Ausweg: Wesentliche Schritte des Verfahrens müssten später wiederholt werden, was die Sache zusätzlich verteuere.