■ AKW-Laufzeit auf 25 Jahre begrenzen

Das Umweltministerium sieht keine rechtlichen Probleme, die Laufzeiten der Atommeiler auf insgesamt 25 Jahre zu begrenzen. Damit wären sechs Meiler noch in dieser Legislaturperiode am Ende: Obrigheim, Stade, Bilblis A und B, Neckarwestheim 1 und Brunsbüttel, die alle bis 1977 in Betrieb gegangen sind.

Die Meiler hätten eine Abschreibungsfrist von 19 Jahren. Bereits während dieses Zeitraumes sei „jährlich auch ein Gewinn zu berücksichtigen“, da die Betreiber in ihren Versorgungsgebieten bislang über eine Monopol verfügten und gewinnbringende Preise verlangen konnten. Freilich sei die Gewinnsituation durch die Öffnung des Strommarktes schwieriger geworden. Insgesamt aber kommt Trittins Ministerium zu der Auffassung, dass sich alle Kosten, inklusive technischer Nachrüstungen, in 25 Jahren mit „ausreichender Sicherheit“ ausgezahlt hätten.

Trittins Beamte gehen bei dieser Rechnung davon aus, dass ein typischer Meiler normalerweise sowieso nicht länger als 30 Jahre laufen kann. Dem widersprach das Wirtschaftsministerium: Dort glaubt man den Betreibern, die von 40 Jahren normaler Lebensdauer sprechen. Und auch nach 40 Jahren könne nicht von einer völligen Wertlosigkeit des AKW ausgegangen werden – eine entschädigungsfreie Abschaltung sei also auch dann nicht möglich, argumentieren die Beamten des Wirtschaftsministeriums. Auch wenn der Umweltminister gerne so früh wie möglich aussteigen würde, ist bei den Grünen längst nicht mehr von 25 Jahren Restlaufzeit die Rede. „Deutlich unter 30 Jahren“ würde den meisten Spitzenpolitikern genügen.

Unklar ist auch immer noch, ob man alle Atommeiler über einen Kamm scheren kann, wie es das Umweltministerium möchte, oder ob man für jeden einzelnen eine individuelle Befristung vorsehen muß – je nachdem, wie sicher das AKW ist. Das Justizministerium hat noch immer Bedenken gegen eine generelle Lösung.

Das Umweltministerium besteht darauf, dass die Frist in Kalenderjahren berechnet wird, nicht in Volllastjahren. Das bedeutet, dass man nur die Zeit zählt, die ein AKW wirklich in Betrieb ist. Das „würde solche Anlagen begünstigen, die in der Vergangenheit mängelbedingt im Verhältnis zur verstrichenen Zeit wenige Volllastjahre aufweisen“, heißt es in dem Papier aus dem Hause Trittin.