Ausländerbeauftragte attackieren Innenminister

■ Resolution zur Altfallregelung. Arbeitserlaubnisgesetz soll entrümpelt werden

Berlin/Hamburg (taz) – „Das Asylrecht ist nicht zu halten!“ Kaum ein Tag vergeht, an dem Innenminister Schily (SPD) sich nicht als ausländerpolitischer Sprücheklopfer in Szene setzt. Was von ihm selbst als Versachlichung eines emotionsgeladenen Themas reklamiert wird, entpuppt sich schnell als uninformierte Rede. Denn die Zahl der Asylanträge befindet sich inzwischen wieder auf dem Niveau der Achtzigerjahre. Sie fielen aufgrund der Demontage des Asylrechts 1993 von 440.000 (1992) und 128.000 (1995) auf unter 100.000 im letzten Jahr.

Auch die massive Einwanderung, die in der Ära Kohl so hoch wie nie zuvor in der bundesdeutschen Geschichte war, ist Vergangenheit. In den letzten beiden Jahren sind mehr Menschen aus der Bundesrepublik aus- als eingewandert.

Mit ungewöhnlicher Schärfe haben deshalb die Ausländerbeauftragten Otto Schily kritisiert. Schily würde die „Ausländer-raus-Mentalität stärken“, erklärte Almuth Berger aus Brandenburg. Berger und ihre AmtskollegInnen aus allen Bundesländern außer Bayern stellten gestern in Hamburg die Ergebnisse ihrer zweitägigen Herbstkonferenz in der Hansestadt vor.

Zentraler Punkt ist eine gegen die Stimme Berlins verabschiedete Resolution zur Altfallregelung. Sie enthält im Wesentlichen zwei Forderungen an die Innenministerkonferenz, die am 18. und 19. November zusammentritt. Zum einen solle eine Bleiberecht ausgesprochen werden für Familien mit Kindern sowie für Minderjährige, die vor dem 1. Juli 1993 nach Deutschland kamen. Auch Menschen, deren Rückkehr in ihre Heimat „aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben“, nicht in Betracht komme, sollten ein Bleiberecht erhalten. Dazu zählen die Ausländerbeauftragten Irak, Afghanistan und Pakistan ebenso wie Somalia, Angola und den Kongo. Über etliche weitere Staaten konnte keine Übereinkunft erzielt werden, bedauerte die Hamburger Gastgeberin Prof. Ursula Neumann.

Auch die „Entrümpelung“ des Arbeitserlaubnisrechtes wird gefordert. Es sei nicht einzusehen, so Andreas Knapp (Baden-Württemberg), „lange hier lebende Ausländer vom Arbeitsmarkt fernzuhalten. Das schadet der Integration.“ Auch eine ersatzlose Abschaffung dieser Vorschrift haben die Ausländerbeauftragten „zwar nicht als Forderung beschlossen, aber mit Sympathie diskutiert“. Dieses Gesetz würde, so Knapps blumenreiche Einschätzung, „wie ein Berg von Bürokratie kreißen und lediglich ein Minimum an Humanität gebären“. Eberhard Seidel/

Sven-Michael Veit