Miethai & Co
: Behinderungen

Treppenlift darf eingebaut werden  ■ Von Sabine Weis

Bis an das Bundesverfassungsgericht musste sich ein Mieter in Berlin wenden, der – auf eigene Kosten – für seine querschnittgelähmte Freundin einen elektrischen Lift ins Treppenhaus einbauen wollte und dessen Vermieter den Einbau nicht dulden wollte.

Zwei Gerichtsinstanzen gaben dem Vermieter recht. Die Richter sahen in dem Verhalten des Vermieters keine Schikane, es reiche aus, dass es sachliche Gründe für die Verweigerung des Einbaues gebe, hier das angeblich zu enge Treppen-haus. Den Mieter und seine Lebensgefährtin verwiesen die Gerichte auf die Suche nach behindertengerechten Wohnungen.

Das Bundesverfassungsgericht hob die vorangegangenen Urteile als verfassungswidrig auf (Beschluss vom 28. März 2000, Das Grundeigentum 2000, S. 670 ff). Mit begrüßenswerter Deutlichkeit stellte das Gericht auf das verfas-sungsrechtliche Verbot der Benachteiligung Behinderter ab. Der Mieter habe ein grundrechtlich geschütztes Interesse an einer behindertengerechten Nutzung der Wohnung. Dies schließe den Behindertengerechten Zugang zur Wohnung für sich, seine Lebensgefährtin oder Angehörige ein.

Aus diesem Grundrecht könne das Recht des Mieters auf Einbau eines elektrischen Lifts im Treppenhaus folgen. Es genüge nicht, wie die Vorinstanzen, die Einwände des Vermieters lediglich unter dem Gesichtspunkt der Schikane zu überprüfen. Vielmehr sei eine umfassende Interessenabwägung zwischen dem Eigentumsrecht des Vermieters und den Interessen des Mieters erforderlich.

Hierbei müsse geklärt werden, in welchem Maße die Be-nutzung der Treppe für andere Personen durch den Lifteinbau konkret erschwert werde. Zu berücksichtigen sei ebenfalls, in welchem Umfange behinder-tengerechte Ersatzwohnungen anzumieten seien.

Die genannte Interessenabwägung hat das Bundesverfassungsgericht leider nicht entschieden, sondern an das Landgericht Berlin zurückverwie-sen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung muss der mittlerweile 60-jährige Mieter seine Lebensgefährtin weiterhin täglich durchs Treppenhaus in das zweite Obergeschoss tragen.

Sabine Weis ist Juristin bei Mieter helfen Mietern,Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40