Mit Biss gegen Kampfhunde

Nach langem Hin und Her einigen sich Schöttler und Werthebach auf eine Verschärfung der Hundeverordnung: Leinen- und Maulkorbzwang für 13, Meldepflicht für 5 Rassen – ab Mittwoch

von DOROTHEE WINDEN

Kampfhunde müssen ab kommenden Mittwoch an die Leine genommen werden und einen Maulkorb tragen. Diese Verschärfung der Hundeverordnung soll in der Senatssitzung am Dienstag beschlossen werden.

Bei Verstößen gegen die Auflagen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Mark.

Auf diese Sofortmaßnahme verständigten sich gestern Gesundheitssenatorin Gabriele Schöttler (SPD) und Innensenator Eckart Werthebach (CDU). Für fünf besonders gefährliche Kampfhunderassen soll am Mittwoch eine Meldepflicht eingeführt werden (siehe Kasten). Die Besitzer müssen die Hunde beim Tierarzt des Bezirks anmelden und mit einem polizeilichen Führungszeugnis ihre persönliche Eignung für das Halten des Hundes nachweisen. Für den Hund muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden, die Hundezüchtervereine oder Tierpsychologen ausstellen können. Wenn beides vorliegt, erhält der Halter die Erlaubnis, das Tier bis an das Lebensende zu halten. Die registrierten Hunde werden mit einer gut sichtbaren Marke gekennzeichnet.

Zucht und Haltung der fünf meldepflichtigen Hunderassen soll durch ein Gesetz untersagt werden, das Schöttler in Kürze vorlegen will. Da die Beratungen im Parlament nicht vor dem Herbst abgeschlossen werden können, entschied sich Schöttler kurzfristig für die Verschärfung der Hundeverordnung.

Zwei Jahre lang konnte sich die große Koalition nicht auf wirksame Maßnahmen gegen Kampfhunde einigen. Erst unter dem Eindruck des von Kampfhunden totgebissenen Hamburger Schülers wird gehandelt. Die CDU, die sich lange gegen eine umfangreiche Verbotsliste von Kampfhunden gewehrt hatte, lenkte gestern ein. „Ich bin erleichtert, dass der Senat per Eilverordnung Maßnahmen gegen gefährliche Hunde in Berlin ergreifen wird“, erklärte gestern der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Roland Gewalt.

Was die Überwachung des Maulkorb- und Leinenzwangs angeht, konnte Gesundheitssenatorin Schöttler ebenfalls einen Teilerfolg erzielen. Innensenator Eckart Werthebach sagte zu, dass die Polizei für einen Übergangszeitraum von mehreren Monaten die Kontrolle der Hundehalter übernehmen werde. „Die Polizei drängt sich nicht nach zusätzlichen Aufgaben“, so Werthebach. Für ordnungsrechtliche Aufgaben seien die Bezirke zuständig. „Aber es geht darum, dass wir pragmatisch rangehen.“ Der Innensenator rechnet damit, dass die Polizei nicht nur auf einsichtige Hundehalter treffen wird. „Ich gehe davon aus, dass die Hälfte der Hundehalter sich an die Verordnung halten wird.“

Der CDU-Abgeordnete Gewalt betonte ebenfalls, dass die Polizei nur vorübergehend einspringe. „Das ist noch nicht befriedigend gelöst“, so Gewalt. „Mittelfristig müssen wir den zuständigen, aber personell unterbesetzten Hundefang verstärken.“

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