Ohne Geldbuße kommt Kohl nicht davon

Helmut Kohls Anwalt stellt klar, dass das Verfahren gegen seinen Mandanten nicht ohne Auflagen eingestellt wird

BERLIN taz ■ Das Verfahren gegen Helmut Kohl wird (wenn überhaupt) nicht wegen „geringer Schuld“ eingestellt.

Darauf machte gestern Kohls Rechtsanwalt Stefan Holthoff-Pförtner aufmerksam und korrigierte anders lautende Agenturberichte vom Wochenende. In Frage komme nur eine Einstellung „nach Erfüllung von Auflagen“, die von der Staatsanwaltschaft aber noch geprüft werde.

Hierzu heißt es in Paragraph 153 a der Strafprozessordnuung. „Mit Zustimmung des (. . .) zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft“ von der Anklageerhebung absehen, wenn der Beschuldigte (hier: Kohl) bestimmte Auflagen oder Weisungen erfüllt. Die gebräuchlichste Weisung ist dabei die „Zahlung eines Geldbetrags zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse“.

Dieses Verfahren wird im Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität häufig angewandt und scheint auch hier nicht unpassend. Schließlich geht es derzeit nicht um die mögliche Bestechlichkeit von Helmut Kohl, sondern nur darum, ob sein System der schwarzen Kassen eine Untreue zugunsten der CDU darstellt. Voraussetzung für eine Einstellung gegen Geldbuße ist, dass die Schuld ein mittleres Mass nicht übersteigt und das „öffentliche Interesse an der Strafverfolgung“ durch die Erfüllung der Auflagen, aber auch durch vorherige Wiedergutmachungsleistungen beseitigt wird. Insofern geht die Bonner Staatsanwaltschaft hier durchaus nach den allgemeinen Regeln vor.

Ob Kohl nach einer möglichen Einstellung des Verfahrens Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss machen werde, konnte Holthoff-Pförtner gestern noch nicht sagen. „Über die weiteren Schritte rede ich mit Dr. Kohl, wenn die Verfügung der Staatsanwaltschaft vorliegt.“ Insbesondere ließ er offen, ob Kohl sich künftig auf Artikel 47 des Grundgesetzes berufen wird. Danach haben Parlamentarier ein Zeugnisverweigerungsrecht über „Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete Tatsachen anvertraut haben“. Bisher hat sich Kohl nicht auf diese Vorschrift gestützt. Mit gutem Grund, denn angeblich haben die Millionenspenden, die Kohl als Parteivorsitzender für die CDU gesammelt hat, mit seiner Tätigkeit als Abgeordneter „nichts“ zu tun. Unterdessen haben gestern sowohl die Staatsanwaltschaft Bonn als auch deren Aufsichtsbehörde, die Generalstaatsanwaltschaft in Köln, gegenüber der taz offiziell dementiert, dass das Verfahren gegen Ex-Kanzler Kohl eingestellt ist. Wann eine Entscheidung falle, sei „noch nicht vorhersehbar“ sagte der Sprecher der Kölner Generalstaatsanwaltschaft, Erhard Bönning. Kohls Anwälte hätten zurzeit Einsicht in die Akten, ihre Stellungnahme stehe noch aus und „das ist eine Voraussetzung für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft“. chr/kn