Atomausstieg ohne Länder

BERLIN ap ■ Die Bundesregierung wird den Atomausstieg gesetzlich so regeln, dass er von den Ländern weder im Bundesrat noch später im praktischen Vollzug blockiert werden kann. Ein entsprechender Bericht des Düsseldorfer Handelsblatts wurde vom Bundesumweltministerium bestätig. Das Blatt berichtet unter Berufung auf den ihm vorliegenden Gesetzentwurf, dass die Betriebsgenehmigung der Kernkraftwerke automatisch erlöschen soll, wenn die festgesetzte Reststrommenge produziert ist. Damit sei das Gesetz „selbst vollziehend“ und bedürfe keines weiteren Verwaltungsaktes.