Nazis I

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat Klagen gegen das Verbot des militanten Neonazitrupp „Hamburger Sturm“ abgewiesen. Die Hamburger Innenbehörde hatte die „Kameradschaft“ im August dieses Jahres verboten. Vier Neonazis waren gegen dieses Verbot individuell gerichtlich vorgegangen. Da es sich beim „Hamburger Sturm“ aber nicht nur um eine Zeitung, sondern um einen Verein handele, der umfangreiche Aktvitäten entfaltet habe, stünden den Einzelpersonen kein Klagerecht zu, sondern nur dem Vereinsvorstand, urteilte das OVG. Neben den nun entschiedenen Verfahren ist noch eine weitere Klage vorm OVG anhängig.