Frauenförderung per Gesetz

Bei der Gleichstellung von Frauen greift jetzt die Gesetzgeberin durch

BERLIN taz ■ Gleichberechtigung steht seit gut 50 Jahren im Grundgesetz. Die Gleichstellung läßt seitdem auf sich warten – nicht zuletzt im öffentlichen Dienst. Daran hat auch das seit 1994 geltende Frauenfördergesetz nichts geändert. 1998 waren nur 2,1 Prozent der Abteilungsleiter in Bundeseinrichtungen Frauen. Frauenministerin Christine Bergmann (SPD) will deshalb künftig auf Verbindlichkeit statt Goodwill setzen – allerdings vorerst nur für den Bereich, in dem der Bund selbst über die Arbeitsverhältnisse mitbestimmt.

Das Gesetz soll Behörden, Ämter und Gerichte des Bundes erfassen, aber auch Einrichtungen, die ihr Geld aus der Bundeskasse beziehen, wie etwa manche Stiftungen. Die so genannte einzelfallbezogene Quote sieht vor, Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt zu berücksichtigen. Wer als Mann im besagten Einzelfall zum Zug kommen will, sollte allein erziehend mit fünf Kindern sein, empfahl die Ministerin.

Auch mittelbare Diskriminierung soll verboten werden. Wenn also Kandidaten für eine Stelle verglichen werden, dürfen berufliche Unterbrechungen oder zusätzliche zeitliche Belastungen nicht negativ zu Buche schlagen, wenn sie der Familie dienen. Von der Regelung sollen Männer ebenso profitieren können wie von dem Anspruch auf Teilzeit oder Beurlaubung aus familiären Gründen – sofern dem nicht zwingende dienstliche Belange entgegenstehen. Damit sich der neue Geist auch durchsetzt, wird die Bundesverwaltung „gesetzlich zu einer geschlechtergerechten Sprache im dienstlichen Schriftverkehr verpflichtet“. PAT