Zügige Auszahlung

Opfer rechter Gewalt können beim Generalbundesanwalt sofort einen Antrag auf finanzielle Hilfe stellen

BERLIN taz ■ Auch wenn die Ausführungsvorschriften noch nicht formuliert sind, zu einer Verzögerung bei der Zahlung von Finanzhilfen an Opfer rechter Gewalt soll dies nicht führen. Justizministerin Däubler-Gmelin (SPD) bittet Betroffene, ihre Anträge schon jetzt beim Generalbundesanwalt zu stellen.

Zehn Millionen Mark verwaltet der Generalbundesanwalt in einem Fonds, mit dem Härten ausgeglichen werden sollen. Etwa wenn die Krankenversicherungen nicht alle Kosten einer Heilbehandlung übernehmen oder wenn die Opfer einen Zuschuss zu Prozesskosten benötigen. „Mit dem Geld soll verhindert werden, dass die Opfer durch ungenügende Versorgung ein zweites Mal diskriminiert werden“, so ein Sprecher Däubler-Gmelins gestern zur taz. Allerdings bestehe kein Rechtsanspruch auf die Hilfe. Die Entscheidungen, wer entschädigt werde, liege im Ermessen des Generalbundesanwalts. ROGA