Sprengstoffattentat aus Rache geplant

■ Disco-Türsteher sollten sterben / Verhandlung am Bremer Landgericht eröffnet

14. Oktober 2000, 24 Uhr: Wie jeden Samstag strömen Hunderte von Tanzwilligen in die Discothek „Capitol“ in Oyten, stehen in Schlangen vor dem Eingang, werden im Eingangsbereich durchsucht. Auf einmal explodiert eine Bombe. Am gleichen Wochenende detoniert ein weiterer Sprengsatz in einem Bordell in Bremerhaven.

Ein solch blutiges Szenario hätte es im letzten Herbst geben können, wäre da nicht ein „Auspacker“ gewesen – ein Gefängniskollege des Hauptangeklagten, der der Polizei den Hinweis auf das geplante Verbrechen gab. Daraufhin nahmen Beamte zwei Tage vor dem Attentats-Termin den Hauptverdächtigen und drei Komplizen fest.

Grund für die explosiven Pläne war Rache: Zwei der Angeklagten wurden einige Zeit zuvor von Türstehern des Capitols krankenhausreif zusammengeschlagen. Außerdem schuldeten die Rausschmeißer einem Anklagten 100.000 Mark „aus einem gemeinsamen Geschäft“. Die Türsteher, die auch gleichzeitig Betreiber des Bordells in Bremerhaven sind, sollten bei den Anschlägen getroffen werden. Dass auch zahlreiche ahnungslose Discogänger getroffen worden wären „nahmen die Tatverdächtigen dabei billigend in Kauf“, so der Staatsanwalt beim Verlesen der Anklageschrift gestern im Landgericht. Seine Anklage auf „Verabredung zu einem gemeinsamen Verbrechen“ scheint jedoch an einem seidenen Faden zu hängen: dem Hauptzeugen. Wenn es dem einen Verteidiger gelingt, den ehemaligen Mithäftling und „Singvogel“ während der kommenden Verhandlungstermine als unglaubwürdig darzustellen, wird es für die Staatsanwaltschaft schwer, das Verbrechen ausreichend zu beweisen. PS