Feindobjekt amnesty

Haus der Demokratie zeigt Ausstellung über Arbeit und Hilfe von Menschenrechtsorganisation innerhalb der DDR

Dokumente belegen, wie amnesty dem DDR-System zusetzte

„Versuchte Republikflucht“, „illegale Verbindungsaufnahme in den Westen“ und „staatsfeindliche Hetze“ waren die häufigsten politischen Anklagepunkte, um zu mehrjährigen Haftstrafen in der DDR verurteilt zu werden. Um mehrere Jahre eingebuchtet zu werden, reichte es schon aus, jemandem zu erzählen, in den Westen ausreisen zu wollen oder einen Ausreiseantrag bei der zuständigen Behörde zu stellen, so Anja Mihr, Leiterin der Ausstellung „Die Arbeit von amnesty international (ai) für die Menschenrechte der DDR von 1961–1989“. Im Rahmen einer Dissertation an der FU Berlin ist sie der Frage nachgegangen, ob die Arbeit von ai den betreuten Häftlingen genützt hat.

Für die Stasi und das Politbüro war ai ein „Feindobjekt“. Aus Sicht der SED-Führung mischte ai sich in „die inneren Angelegenheiten der DDR“ ein, weil in den ai-Berichten die DDR wegen Menschenrechtsverletzungen anklagt wurde. Grund genug, Vertretern der Organisation die Einreise systematisch zu verweigern sowie deren Tätigkeit im westlichen Ausland zu beobachten. Die Ausstellung zeigt die Möglichkeiten, welche ai nutzte, um Druck auf die DDR-Führung auszuüben. und deren Wirkung auf die SED-Oberen anhand von Archivmaterial aus der Gauck-Behörde. Offiziell gab man sich von den Menschenrechtlern unbeeindruckt, aber zahlreiche Papiere belegen, dass ai dem DDR-System zusetzte. So wurden 1977 das Strafmaß für politische Vergehen auf zwei bis drei Jahre gesenkt. Dies, betonte Mihr, sei wahrscheinlich den Anstrengungen von Menschenrechtsorganisationen zu verdanken.

Häftlinge, für die sich ai einsetzte, wurden in den Gefängnissen zwar nicht besser behandelt, aber durchwegs früher aus der Haft entlassen. Und dadurch, dass ihre Namen im Westen bekannt waren, wurden sie eher von der Bundesrepublik freigekauft.

Unterm Strich konnte ai 80 Prozent ihrer über 2.000 ostdeutschen Schützlinge zu Hafterleichterungen und Ausreisen verhelfen. Außerdem ist in der Ausstellung ein 15-minütiger Film über sieben ehemalige ai-Schützlinge zu sehen. Darin erzählen sie über ihre „Vergehen“ und die darauf folgende Zeit im Gefängnis. Nur einem der sieben zeigte einmal ein Wärter die Briefe derer, die sich für ihn einsetzten. Zumeist erfuhren die meisten erst nach ihrer Ausreise in die Bundesrepublik davon, dass Menschenrechtler für sie gekämpft hatten.

Interessanterweise zählt ai in den neuen Bundesländern nur etwa 800 Mitglieder, während es deutschlandweit 40.000 sind. Nun soll diese Wanderausstellung helfen, neue Mitglieder zu gewinnen. RALPH LENGLER

29. Mai bis 28. Juni im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Berlin. Danach in Potsdam, Magdeburg und weiteren ostdeutschen Städten