PKK-Urteil gegen Deutschland

STRASSBURG afp ■ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen einer fast sechs Jahre dauernden Untersuchungshaft für ein Mitglied der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verurteilt. Paragraf 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention schreibt vor, dass Festgenommene unmittelbar nach ihrer Verhaftung einem Richter vorgeführt und in einem „angemessenen Zeitraum“ vor Gericht gestellt werden müssen. Dem heute 43 Jahre alten Häftling wurde die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Fälschung von Dokumenten zur Last gelegt. Er blieb fünf Jahre und elf Monate in Untersuchungshaft, bis der Prozess gegen ihn und 17 andere PKK-Mitglieder wegen elffachen Mordes und sechs Fällen von Freiheitsberaubung im März 1994 zu Ende ging. Die deutschen Behörden rechtfertigten das mit komplexen Ermittlungen.