Betr.: Keine Peinlichkeit vermeiden, taz hamburg vom 3.8.01

Konflikt III

Als Teilnehmer der Fraktionssitzung vom 21.6.: Das Protokoll der Sitzung beschreibt richtig, dass es lediglich unter „Verschiedenes“ eine Anfrage zur Möglichkeit der Vorfinanzierung von Anzeigen gegeben hat. Es gab bis heute keinen Widerspruch zum Inhalt des Protokolls der Fraktionssitzung. Umso unverständlicher die im Namen der Fraktion erfolgte Stellenausschreibung und das Einstellungsdatum 1.10 – zu diesem Zeitpunkt ist die derzeitige Fraktionsgeschäftsfüherin noch Stelleninhaberin. Eine Einstellung kann erst die neue Fraktion nach ihrer konstituierenden Sitzung vornehmen.

Schlicht falsch ist die ausgeschriebene Eingruppierung mit BAT III! – sie stellt eine mittelbare Diskriminierung der Stelleninhaberin dar (diese ist eingestuft nach BAT IVb, d. Red.). Der Verdacht drängt sich auf, ob jemand mit der Stelle versorgt werden soll?!

Aus Sorge um die rechtliche Verantwortbarkeit dieser Stellenausschreibung muss festgestellt werden, dass es hierfür keine demokratische Legitimation gibt. Wer also hier nach welcher „Diagnose“ den „Verstand verloren“ hat, muss an den Fakten gemessen werden. (...)

Roland Hansen (GAL Eimsbüttel)