Kaplan soll abgeschoben werden

Das hatte die CSU zur Bedingung ihrer Zustimmung zum Sicherheitspaket II gemacht. Voraussetzung: Die Türkei soll „verbindlich“ zusichern, dass weder Folter noch Todesstrafe droht. Kaplans Schwippschwager wieder auf freiem Fuß

von P. BEUCKER
und J. GODDAR

Die Bundesregierung will den islamischen Extremisten Metin Kaplan nach seiner Haftentlassung in die Türkei abschieben. Dafür müsse die türkische Regierung allerdings noch völkerrechtlich verbindlich zusichern, dass dem selbst ernannten „Kalifen von Köln“ weder Folter noch Todesstrafe droht, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Rainer Lingenthal, am Mittwoch in Berlin. Kaplan ist in seinem Heimatland Türkei des Hochverrats angeklagt, auf den dort die Todesstrafe steht.

Mit der Ankündigung der Abschiebung reagiert die Bundesregierung auf die Bedingung, die die CSU an eine Zustimmung zum „Sicherheitspaket II“ geknüpft hatte. CSU-Chef Edmund Stoiber hatte als „erste Nagelprobe“ bezeichnet, dass der selbst ernannte Kalif von Köln und die 1.100 Mitglieder seines so genannten Kalifatsstaats mit Hilfe des neuen Rechts ausgewiesen werden können. Metin Kaplan verbüßt eine vierjährige Haftstrafe und genoss bisher politisches Asyl, weil ihm in der Türkei die Todesstrafe droht.

Unterdessen ist der auf dem Frankfurter Flughafen festgenommene Schwippschwager Kaplans, Harun Aydin, wieder auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof hob den Haftbefehl gegen den 29-jährigen Medizinstudenten auf Antrag der Bundesanwaltschaft wieder auf. Der dringende Tatverdacht habe sich nicht bestätigt, teilte eine Sprecherin mit. Der Anwalt Aydins, Michael Murat Sertsöz, hatte geltend gemacht, sein Mandant sei zum einen Opfer einer Verwechslung von Gepäckstücken geworden.

So gehörten ihm weder der sichergestellte Tarnanzug, die Sturmmaske noch der angebliche ABC-Schutzanzug. „Der ist ohnehin nur ein Regencape“, so Sertsöz. Zum anderen sei der gefundene Flakon mit einer quecksilberartigen Flüssigkeit, die nach Ansicht der Bundesanwaltschaft zur Herstellung eines Zündmechanismus eines Sprengkörpers gebraucht werden kann, nur ein harmloser Talisman aus der Türkei. Bei dem Abschiedsbrief handle es sich um einen Liebesbrief.

„Die Indizienkette ist wie ein Kartenhaus in sich zusammengebrochen“, sagte Sertsöz der taz. Allerdings ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen den deutschen Staatsbürger weiterhin wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Noch nicht endgültig ausgewertet sind zudem die auf einem Laptop Aydins und zwei CD-ROMs enthaltenen Daten. Auf einer der CD-ROMs sollen sich angeblich Anweisungen für den „heiligen Krieg“ befinden. Laut Sertsöz geht es jedoch dabei um den Tschetschenienkrieg. Das Material stammt von der inzwischen gesperrten radikal-islamischen Internet-Seite www.qoqaz.de.