abgeordnete

„An Weisungen nicht gebunden“

Wie frei ist das Mandat? Sehr frei, sagt das Grundgesetz in Artikel 38: Abgeordnete sind „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden“ und „nur ihrem Gewissen unterworfen“. So weit die Theorie. In der Praxis gilt vor allem bei wichtigen Entscheidungen der Fraktionszwang. Wer ausschert, dem wird Druck gemacht. Nach der ersten Mazedonien-Abstimmung drohte SPD-Generalsekretär Franz Müntefering recht unverblümt, den Delegierten sei bei der Aufstellung der Bundestagskandidaten „das Verhalten der einzelnen Abgeordneten präsent“.

Der CDU-Abgeordnete Friedbert Pflüger weiß in seinem Buch „Ehrenwort. Das System Kohl und der Neubeginn“ von weit subtileren Mitteln zu berichten. Böse Blicke und gehässige Bemerkungen muss der „Abweichler“ ertragen. Er wird in der Fraktion mitunter geschnitten, Reden werden schon mal mit Buhrufen quittiert. Eine der ersten Lehren zum Verhalten in der Fraktion habe ihm ein älterer Kollege in seiner ersten Fraktionssitzung mit auf den Weg gegeben: „Wenn du jetzt redest, dann bist du hier gleich tot.“

Nach Veröffentlichung seines Buches hat Pflüger erneut zittern müssen. Diesmal ging es um einen Platz im CDU-Bundesvorstand, doch auf dem Essener Parteitag wurde er mit gutem Ergebnis gewählt. Kohl war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Parteivorsitzender.   TOK