CSU wehrt sich, Staatsanwalt prüft

CSU-Generalsekretär Goppel weist den Vorwurf des Spendenbetrugs zurück. Unterdessen prüfen Bundestagsverwaltung und Staatsanwaltschaft die Behauptung des „Stern“, die CSU habe sich drei Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen erschlichen

aus Berlin SEVERIN WEILAND

Ein „paar Tage“ werde es wohl dauern, sagt ein Sprecher der Bundestagsverwaltung in Berlin, dann werde man Ergebnisse vorlegen. So lange wird das Referat Parteienfinanzierung mit „größter Sorgfalt“ prüfen, ob die CSU möglicherweise gegen das Parteiengesetz verstoßen hat.

Auch die Staatsanwaltschaft München wird sich den Bericht des Stern, der die Partei von Edmund Stoiber in Erklärungsnot gebracht hat, unter die Lupe nehmen. Die Illustrierte aus Hamburg behauptet in ihrer neuesten Ausgabe, die CSU habe durch falsche Spendenquittungen rund sechs Millionen Mark (3,1 Millionen Euro) an staatlichen Zuschüssen erschlichen. Die Münchener Staatsanwaltschaft will zunächst den Artikel untersuchen. Vorermittlungen und Ermittlungen seien nicht eingeleitet worden, so Oberstaatsanwalt Horst Lehmpuhl. Vorermittlungen verlangte allerdings gestern der Vorsitzende des Bundestags-Spenden-Untersuchungsausschusses Volker Neumann (SPD). Auch schloss er nicht aus, dass sich der Ausschuss mit dem Fall beschäftigen könnte.

Die CSU wies den Bericht erneut zurück. Ihr Generalsekretär Thomas Goppel sprach von einer „bösartigen Kampagne“. Mit Verweis auf die noch ausstehende Kür des Union-Kanzlerkandidaten meinte er: „Wenn jemand zu einem solchen Zeitpunkt mit solchen Verleumdungssätzen kommt, dann ist klar, was er damit will.“ Goppel beharrte darauf, dass das Finanzgebaren der CSU korrekt gewesen sei. Die Einnahmen aus den Aboverkäufen seien Spenden im parteirechtlichen Sinne. Sie seien im Namen und Auftrag der CSU eingeholt worden, um Patenschaftsabonnements zur politischen Willensbildung einzuholen – etwa für gemeinnützige Einrichtungen. In diesem Zusammenhang verwies die CSU auf eine 1996 erfolgte Veröffentlichung des Bundestages. Darin heißt es unter anderem, dass ein Patenschaftsabonnement als Spende anerkannt wird, wenn „der Spender das Zeitungsabonnement einer spendenberechtigten Körperschaft zuwendet, damit diese es für ihren gemeinnützigen Zweck verwendet.“

Dagegen stehen jedoch Äußerungen von Parteirechtlern und Steuerexperten. Ihrer Auffassung nach hätten die Erlöse aus den Abonnements der CSU-Organe Bayernkurier und Münchener Brief im CSU-Rechenschaftsbericht als „Erlöse aus dem Verkauf von Druckschriften“ angezeigt werden müssen. Der Bayernkurier sei ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, an den steuerbegünstigte Spenden nicht möglich seien. Bereits im Sommer 2001 war die merkwürdige Werbepraxis Thema in den Medien gewesen – so im Juni in einem Bericht des Spiegel. Danach schlug sich die CSU-Führung mit den Folgen eines aus Zeiten des CSU-Vorsitzenden Franz-Josef Strauß datierten Arrangements herum. Ihre Akteure: der Exchefredakteur des Bayernkurier, Wilfried Scharnagl und der Geschäftsmann Karl Robitsch. Ohne Vertrag, aber mit Wissen der Parteileitung habe Robitsch rund 12.000 Abonnenten des Münchner Brief, der im Verlag des Bayernkurier erschien, geworben. Bei einem Abopreis von 480 Mark seien so jährlich rund sechs Millionen Mark zusammen gekommen.

Allerdings: Von Spendentricksereien, wie sie jetzt im Stern behauptet werden, war damals noch nicht die Rede.