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LADENSCHLUSSURTEIL
: Pillenkauf am Sonntag

Apotheken dürfen künftig an vier verkaufsoffenen Sonntagen geöffnet haben. Das Bundesverfassungsgericht gab einer badischen Apothekerin Recht und entschied, das im Ladenschlussgesetz verankerte Öffnungsverbot verletze ihre Berufsfreiheit und sei daher nichtig. (dpa)