der „nein, aber“-antrag

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Ein grundsätzliches Importverbot mit eng regulierter Ausnahme sieht der Antrag der „Nein, aber“-Unterstützer vor. Ebenso wie die Gegner jeglicher Embryonenforschung wollen sie verhindern, dass Embryonen für die Forschung getötet werden dürfen. Eine Ausnahme soll es nur für bereits bestehende embryonale Stammzellen geben. Zu deren Herstellung seien bereits Embryonen getötet worden. Aus verfassungsrechtlichen Gründen, so ihre Argumentation, könne ein Verbot nicht rückwirkend beschlossen werden. Deutsche Forscher müssen sich somit mit den schon existierenden rund 70 Zelllinien begnügen. WLF