Prozess gegen Kurden

Zwei zur Tatzeit 1999 Erwachsene sollen bei Besetzung des israelischen Konsulats Geisel genommen haben

BERLIN taz ■ Nach fast drei Jahren hat vor dem Berliner Landgericht ein entscheidender Prozess um die Besetzung des israelischen Generalkonsulats am 17. Februar 1999 begonnen. Erstmals stehen Angeklagte vor Gericht, die zur Strafzeit volljährig waren und an einer angeblichen Geiselnahme im Generalkonsulat beteiligt gewesen sein sollen. Die Angeklagten, eine Frau und ein Mann, zur Tatzeit 27 Jahre alt, müssen sich wegen schweren Landfriedensbruchs und Freiheitsberaubung verantworten.

Am 17. Februar 1999 war es nach der Verhaftung des PKK-Führers Abdullah Öcalan in Berlin zu schweren Krawallen gekommen. Ungefähr 60 Kurden hatten versucht, das israelische Generalkonsulat in Wilmersdorf zu besetzen. Im Laufe der Auseinandersetzungen hatten zwei israelische Sicherheitsleute vier Kurden erschossen.

Die Angeklagten Türkan A. und Mehmet A. sollen laut Anklage eine israelische Konsulatsangestellte zwei Stunden lang eingeschlossen haben. Auch vier andere junge Kurden stehen deswegen derzeit vor dem Berliner Landgericht. Für den Prozess gegen Türkan A. und Mehmet A. sind noch 20 Verhandlungstage angesetzt. Bei den bisherigen rund 20 Prozessen an Berliner Gerichten gegen Kurden, die an den Krawallen beteiligt waren, kam es bisher meist zu zweijährigen Strafen auf Bewährung. Die Verteidigung im jetzigen Prozess spricht dem Gericht die Kompetenz ab. Zuständig sei eigentlich das Amtsgericht. Am Freitag wird darüber entschieden.