Wallner muss fegen

Bewährungsstrafe für Telefonsex bestätigt. Statt Buße zu zahlen, soll sich Ex-CSU-Abgeordneter nützlich machen

MÜNCHEN taz ■ „Macht die Fenster auf und lasst Gerechtigkeit hinein.“ So kommentierte gestern der frühere CSU-Landtagsabgeordnete Hans Wallner seine Verurteilung im Telefonsex-Prozess. Das Landgericht München verhängte gegen den 51-Jährigen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen seiner 405 Anrufe bei Sexhotlines auf Kosten des Bayerischen Landtags.

Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters, Alois Hundhammer, zeigte Wallner vor Gericht zwar weder Reue noch Einsicht, aber ihm half ein Gutachten, das ihm Telefonsexsucht attestierte. Da sein „Hemmvermögen erheblich gemindert“ sei, blieb es bei einem Jahr Freiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung. So hatte bereits 1999 das Amtsgericht wegen der Telefonate von Januar bis April 1997 entschieden.

Geändert haben sich aber die Auflagen. Weil er auf absehbare Zeit ohne Arbeit sei und seine Frau ihm nur Unterhalt und Taschengeld zahlen müsse, soll Wallner statt der Geldbuße von 20.000 Mark an einen Verein 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Den Schaden von 26.836 Mark muss er in Monatsraten von 50 Euro abstottern.

Wallners Motiv für bis zu achtstündige Telefonate mit Flirtnummern war laut Gericht eine „existenzielle Krise“. Mit der Ehe habe es 1997 schon lange nicht geklappt, so Hundhammer. Allerdings gehe es in seinem Fall „nicht um die Aburteilung eines Sexmonsters, sondern um eine menschliche Tragödie“. Der 1998 von der CSU nicht wieder nominierte Niederbayer sei ein „ehrenwerter, tüchtiger“ Mann.

Hundhammer kritisierte, dass „das Landtagsamt es ihm besonders leicht gemacht hat“. Es habe die Parlamentarier nicht informiert, dass Privatgespräche verboten seien. Außerdem habe Wallner fünf vernommene Zeugen zu einer Falschaussage angestiftet und damit „ein Komplott geschmiedet“. Die Zeugen hatten dem Angeklagten ein Alibi verschaffen sollen. Wallner droht nun noch eine Verurteilung wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Zum Auftakt der Berufungsverhandlung schlug er einen Fotografen zu Boden. Dessen Kamera ging dabei kaputt. OLIVER HINZ