Staatsziel Tierschutz

Verbraucherministerin Renate Künast erwartet Aufnahme ins Grundgesetz bis Mai. „Sieg der Tiere und der Vernunft“

BERLIN taz ■ Verbraucherministerin Renate Künast hat sich gestern in Berlin optimistisch gezeigt, den Tierschutz noch in dieser Legislaturperiode im Grundgesetz zu verankern. Der Artikel 20 a, in dem es heißt, „der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen“, soll um die Worte „und die Tiere“ erweitert werden. In der Vergangenheit war die Ergänzung des Grundgesetzes wiederholt am Widerstand der CDU/CSU-Fraktion gescheitert. Nachdem sich das CDU-Päsidium in der vergangenen Woche überraschend für die Aufnahme ins Grundgesetz entschieden hatte, könnte der gemeinsame Antrag von SPD, FDP, PDS und Grünen noch im Mai dieses Jahres verabschiedet werden.

Tierschutzorganisationen fordern schon seit Jahren die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung. Der Bund gegen Missbrauch der Tiere sprach bereits von einem „Sieg der Tiere und der Vernunft“.

Ulrike Höfken, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen, prognostizierte gestern, dass durch das „Staatsziel Tierschutz“ künftig eine Abwägung zwischen den Grundrechten und den Belangen des Tierschutzes vorgenommen werden müsse. So hätte das Verfassungsgericht bei dem umstrittenen Urteil zum Schächten den Tierschutz nicht berücksichtigt, weil er im Grundgesetz fehlt. Künast hofft, dass das Verfassungsgericht die Politik in Zukunft in die Pflicht nehmen könne, wenn sie die tiergerechte Haltung in einfachen Gesetzen und Verordnungen nicht ausreichend berücksichtige.

Die Verankerung im Grundgesetz macht es möglich, so genannte schrankenlose Rechte, wie die Freiheit der Wissenschaft und Religion, zu begrenzen, wenn diese mit Tierschutzanliegen kollidieren. Bisher hatten alle Grundrechte ausnahmslos Vorrang vor dem Tierschutz.

PHILIPP HORSTMANN

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