Neue Startprobleme für A380

Airbus-Werk: Verwaltungsgericht bekräftigt Zweifel an Gemeinnützigkeit der Erweiterung. Geplantes Gesetz höchst fragwürdig  ■ Von Sven-Michael Veit

Neue juristische Hürden für die Erweiterung des Airbus-Werkes in Finkenwerder hat das Hamburger Verwaltungsgericht (VG) definiert. In einem so genannten Hinweisbeschluss vom Montag, welcher der taz hamburg vorliegt, äußert die Kammer „weiterhin Zweifel“ an der Planung des Hamburger Senats, „zum Zwecke der Arbeitsplatzbeschaffung und Wirtschaftsstrukturförderung die Erweiterung eines Werksflughafens zu erlauben, dessen unzumutbare Fluglärmemissionen in den Schutzbereich der Eigentumsgewährleistung betroffener Nachbarn einwirken“.

Das VG bekräftigt damit seine Rechtsauffassung, die im Dezember 2000 zu einem vorläufigen Baustopp im Mühlenberger Loch führte. Die naturschutzrechtlich mehrfach geschützte Elbbucht, das größte Süßwasserwatt Europas, soll für die Erweiterung des benachbarten Airbus-Werks zugeschüttet werden, um Produktionsflächen für die Teilfertigung des Riesenairbus A380 zu gewinnen. Die Kosten von mindestens 665 Millionen Euro trägt allein die Stadt. Das Oberverwaltungsgericht hatte im Februar 2001 den Baustopp im Eilverfahren wieder aufgehoben. Im vorigen Juni begann daraufhin die Vernichtung des Mühlenberger Lochs, eine erste Teilfläche ist bereits fertiggestellt.

Im Hauptsacheverfahren verhandelt nun erneut das VG über die Klagen mehrerer Anwohner gegen die Stadt Hamburg, die erhebliche Verschlechterungen für Häuser, Grundstücke und Wohnqualität befürchten. Airbus ist als Beigeladener am Verfahren beteiligt. Alle drei Seiten müssen nun, so die Aufforderung der Kammer, mit „möglichst zeitnahen Stellungnahmen“ ihre Sicht der Dinge untermauern. Eine abschließende Verhandlung solle „demnächst“ stattfinden.

Dabei spielt eine möglicherweise entscheidende Rolle, ob das Projekt ausschließlich „privatnützig“ ist oder „im Gemeinwohl liegt“. Im zweiten Falle können die privaten Rechte Dritter stärker eingeschränkt werden, auch Enteignungen sind leichter möglich. Der frühere rot-grüne Senat wie auch der jetzige haben argumentiert, dass die Schaffung von „bis zu 4000 Arbeitsplätzen“ durch den A380 sehr wohl gemeinnützig sei.

Das VG äußert nun die Ansicht, in Finkenwerder gehe es nur um „privaten Werksflugverkehr“ und das Projekt sei daher „nicht privilegiert“. Zudem habe keine entsprechende gesetzliche Grundlage zum „maßgebliche Zeitpunkt des Planerlasses“ im Mai 2000 „den Gemeinwohlbelang umrissen“.

Das hat auch bereits der Schwarz-Schill-Senat bemerkt. Im Februar hat er deshalb einen Gesetz entworfen, in dem die Gemeinnützigkeit der Airbus-Werkserweiterung angeordnet wird. Dieser Entwurf, in dem übrigens von zusätzlichen Arbeitsplätzen keine Rede mehr ist, wird derzeit im Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft beraten.

Auch an diesem Versuch, juristische Schwachstellen zu beseitigen, hat das VG aber seine Zweifel: Eine nachträgliche „Rechtfertigung durch den Landesgesetzgeber“, so heißt es in dem Beschluss, sei ebenfalls höchst „fraglich“.