Besitzer müssen Fassaden putzen

Hausbesitzer in Berlin sind verpflichtet, Graffiti zu entfernen. In einem gestern veröffentlichten Urteil bestätigte das Verwaltungsgericht eine baurechtliche Anordnung des Bezirksamts Mitte. Die Behörde hatte ihre Anweisung auf eine neuere Regelung der Berliner Bauordnung gestützt, nach der auch verunstaltende Plakatierungen beseitigt werden müssen. Das Gericht teilte die Zweifel des klagenden Grips-Theaters an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung nicht. Die Pflicht zur Beseitigung ergebe sich aus der Haftung des Eigentümers für den ordnungsgemäßen Zustand seines Grundstücks. Die Richter ließen auch den Einwand nicht gelten, wegen der Beliebtheit des Areals sei damit zu rechnen, dass die Wand in kürzester Zeit wieder beschmiert werde. Fassaden in der Nachbarschaft wiesen keine Schmierereien auf, was auf einen regelmäßigen Einsatz von Fachfirmen verweise. Unerheblich sei auch, dass der Bundesgesetzgeber abgelehnt habe, den strafrechtlichen Schutz gegen Graffitis über den Tatbestand der Sachbeschädigung hinaus zu erweitern. DDP