Beihilfe für Viagra möglich

KOBLENZ dpa/taz ■ Bei einem Beamten kann der Dienstherr die Übernahme der Kosten für Viagra nicht von vornherein ablehnen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Vielmehr müssten die Kosten dann von der Beihilfe übernommen werden, wenn der Einsatz des Medikaments medizinisch geboten sei. Das Gericht gab der Zahlungsklage eines 56 Jahre alten Beamten statt. Der Kläger musste sich einer Prostatakrebs-Operation unterziehen. Seither litt er an einer so genannten erektilen Dysfunktion. Zur Behandlung verordneten ihm die Ärzte das Mittel Viagra.