Als Homo nur solo

Die Entscheidung der Bischöfe: Lesben- und Schwulenverband fordert Diskriminierungsverbot

Die katholische Kirche will Mitarbeitern, die sich als gleichgeschlechtliche Partner nach dem neuen Lebenspartnerschaftsgesetz eintragen lassen, kündigen. Dies hatte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) bereits in einer Erklärung vom 24. Juni angedroht. Nach der Bestätigung der Homoehe durch das Bundesverfassungsgericht wurde die Maßnahme nun in den Amtsblättern der Bistümer verkündet.

Dort heißt es, das Gesetz widerspreche „der Auffassung über Ehe und Familie, wie sie die katholische Kirche lehrt“. Eine „eingetragene Partnerschaft“ sei „ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß“. „Nach Artikel 5 des kirchlichen Dienstrechts sind das Bistum oder ein anderer kirchlicher Arbeitgeber zunächst dazu angehalten, die Eintragung der Partnerschaft zu verhindern oder aufzuheben“, sagt DBK-Sprecherin Martina Höhns. Sollte das keine Wirkung zeigen, folgt als letzter Schritt die Kündigung.

„Die Kirche hat ein Selbstbestimmungsrecht“, rechtfertigt Höhns den Beschluss. Und: „Im Gegensatz zu anderen Unternehmen hat sie einen Auftrag zu erfüllen.“ Von ihren Mitarbeitern – allein die Caritas beschäftigt 480.000 Menschen in Vollzeitarbeit – könne die Kirchenleitung darum einfordern, „am Reich Gottes mitzuarbeiten“. Und gottgewollt sei aus Sicht der katholischen Kirche nur die Ehe zwischen Mann und Frau. Den Vorwurf der Diskriminierung von Schwulen und Lesben weist Höhns entschieden zurück. Für „leeres Geschwätz“ hält das hingegen Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands Deutschlands (LSVD).

Er erinnert daran, dass die römische Kongregation vor zehn Jahren dazu aufgerufen hat, „sich mit allen Mitteln gegen eine Gesetzgebung zu wehren, die eine Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Ausrichtung für illegal erklärt“. Dabei wurden Homosexuelle mit Menschen verglichen, „die ansteckende Krankheiten haben oder geistig krank sind“ und vor denen die Allgemeinheit geschützt werden müsste – so der L’Osservatore Romano vom 14. August 1992. Dieser Beschluss wurde bis heute nicht revidiert.

„Natürlich sind wir mit solchen Formulierungen nicht glücklich“, räumt Höhns ein. Von deutschen Bischöfen gebe es auch keine vergleichbaren Äußerungen. Der Kölner Erzbischof Joachim Meisner fand im vergangenen Jahr allerdings starke Worte, als er den Anschlag vom 11. September in einem Bunte-Interview als „Aufruf zur moralischen Aufrüstung“ gegen die Freizügigkeit des Westens bezeichnete. Der Kardinal äußerte indirekt Verständnis für islamische Extremisten; wenn Frauen nackt abgebildet, wenn Kinder abgetrieben, wenn Homosexuelle getraut würden, bedeute das in den Augen vieler Muslime: „Das sind doch keine Menschen mehr, das sind Tiere.“ Der LSVD fordert, die Vergabe staatlicher Mittel für Kirchenprojekte an ein arbeits- und beamtenrechtliches Diskriminierungsverbot zu knüpfen. AXEL KRÄMER