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Das Wahllabyrinth Bosnien-Herzegowinas

Bei den heutigen Wahlen werden alle Parlamente und das Staatspräsidium Bosnien und Herzegowinas für vier Jahre gewählt. 2.117.290 BürgerInnen sind wahlberechtigt. Zum ersten Mal werden die Wahlen von den bosnischen Behörden alleine durchgeführt. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) schickt Wahlbeobachter und behält so letztlich die Oberaufsicht.

Bosnien und Herzegowina ist in zwei Entitäten, die bosniakisch-kroatische Föderation und die Republika Srpska, aufgeteilt. Gewählt werden:

1. Präsidentschaftsrat des Gesamtstaates: 3 Mitglieder, ein Bosniak, ein Serbe und ein Kroate. Die Wähler aus der Föderation bestimmen das bosniakische und das kroatische Mitglied, jene aus der Republika Srpska das serbische.

2. Parlament des Gesamtstaates: 42 Sitze, 28 aus der Föderation, 14 aus der Republika Srpska

3. Parlament der Föderation: 98 Sitze

4. Parlament der Republika Srpska: 83 Sitze

5. Präsidentschaftsrat der Republika Srpska: ein Serbe, ein Kroate, ein Bosniak. Das Mitglied mit den meisten Stimmen wird Präsident, die beiden anderen Vizepräsidenten.

6. In der Föderation werden 10 Kantonsparlamente gewählt.

Um den Minderheiten Sitze in allen Parlamenten zu garantieren, ist zudem ein sehr kompliziertes System von Garantiesitzen und Überhangmandaten entwickelt worden. ER