Übergewicht kein Kündigungsgrund

FRANKFURT/MAIN dpa ■ Übergewicht rechtfertigt nach einem Urteil keine krankheitsbedingte Kündigung. Das geht aus einem gestern bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter gaben damit der Klage eines Arbeiters gegen die Deutsche Post statt und erklärten dessen Kündigung für gegenstandslos.Der Arbeitnehmer hatte in Folge von Gelenkbeschwerden rund 50 Arbeitstage pro Jahr gefehlt. Eine amtsärztliche Untersuchung ergab jedoch, dass auf Grund der Teilnahme an einem Gymnastikprogramm in Zukunft mit einer Besserung des Gesundheitszustandes zu rechnen sei. Mit einem Gewicht von 95 Kilogramm bei einer Körpergröße von 1,80 Metern sei der Arbeitnehmer lediglich zu schwer. Das Übergewicht des Mannes allein gebe keinen Anlass zur Befürchtung, dass es künftig zu gesundheitlichen Beschwerden und entsprechend hohen Fehlquoten kommen werde. (Az. 6 Ca 2856/01)