Haftpflicht verpflichtet

Eine private Haftpflichtversicherung sollte wirklich jeder haben. Die Preisunterschiede sind jedoch erheblich und die Leistungen differieren beträchtlich. Spannbreite von 50 bis weit über 100 Euro

35 Prozent aller Haushalte haben keine private Haft-pflichtversicherung

Das Leben steckt voller Gefahren. Die zersprungene Ming-Vase gehört dabei zu den zwar teuren, aber harmlosen Fällen – und allzu viele Haushalte werden solch ein Kunstwerk sowieso nicht ihr Eigen nennen.

Ein schwerer Personenschaden könnte den Verursacher dagegen ohne Weiteres in den finanziellen Ruin stürzen. Wer beispielsweise als Fußgänger eine Ampel bei Rot überquert und damit einen folgenreichen Verkehrsunfall provoziert, muss damit rechnen, im Ernstfall bis an sein Lebensende für entstandene Schäden aufzukommen. Er haftet mit Vermögen und dem Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze. So weit kommt es nicht, wenn derartige Schadensfälle durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

Die Notwendigkeit einer solchen Versicherung scheint allerdings vielen Menschen nicht klar zu sein. So stellen die Verbraucherzentralen immer wieder fest, dass zumeist die Lebensversicherung als wichtigste Versicherung überhaupt angesehen werde. An zweiter Stelle rangiere die Hausratversicherung, danach erst die Haftpflicht. 35 Prozent aller Haushalte in Deutschland haben keine private Haftpflichtversicherung.

Dabei ließen sich mit solch einer Versicherung zumindest die finanziellen Folgen so typischer Schäden wie der genannten, aber auch anderer auffangen. Stürzt etwa Ihr Besuch auf dem frisch gebohnerten Fußboden, ist das ebenso ein Fall für die Haftpflichtversicherung wie ein Sturz auf vereisten Gehwegen, wenn Sie Ihrer Streupflicht nicht beizeiten nachgekommen sind. Auch die unter Wasser gesetzte Wohnung des Nachbarn ist ein Haftpflichtschaden, wenn Sie vergessen hatten, den Zulauf zum Geschirrspüler zu schließen, der Schlauch geplatzt ist und sich das nasse Element anschließend ungehindert Bahn brechen konnte. Daneben gibt es noch das Brandloch im Teppich des Gastgebers, das umgestürzte Glasregal im Kaufhaus oder den Tennisball, der sein vorgesehenes Ziel verfehlte und sich ein anderes suchte.

Allerdings lässt sich mit einer Haftpflichtversicherung nicht jedes Risiko absichern. Ausgenommen aus dem Versicherungsschutz sind beispielsweise vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Eigenschäden, also Schäden, die der Versicherte selbst erleidet. Ebenfalls ausgenommen sind Ansprüche gegen mitversicherte Haushaltsmitglieder und Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen. Gefälligkeitsschäden, wie sie Umzugshelfer durch unsachgemäßen Umgang mit Möbeln verursachen, sind ebenfalls nicht versichert. Zumindest in der Regel. Denn es gibt einzelne Anbieter, die sowohl Ausleih-, als auch Gefälligkeitsschäden ohne Aufpreis mitversichern. Danach muss man gezielt fragen.

Auch gibt es eine Reihe von Sonderversicherungen, die für Schäden haften, welche die normale Haftpflichtpolice nicht abdeckt. Dazu gehören unter anderem die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Hundehaftpflichtversicherung. Für Bauherren und Vermieter ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung erforderlich, da sie für alle Schäden, die möglicherweise im Zusammenhang mit dem Hausbau entstehen können, haftet. Wohnt ein Häuslebauer später selbst im eigenen Haus, ist der berühmte lockere Dachziegel ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Nicht jedoch bei vermieteten Häusern.

Bei privaten Haftpflichtversicherungen gibt es nicht nur erhebliche Preisunterschiede, sondern auch sehr verschiedene Leistungsumfänge. Das fand die Stiftung Warentest in einem Vergleich von 92 Tarifen heraus. Die Spannbreite reicht von knapp 50 bis weit über 100 Euro.

Wer sich viel Mühe sparen möchte, kann Finanztest damit beauftragen, den optimalen Versicherer für die jeweiligen Bedürfnisse zu ermitteln. Für elf Euro wird die passende Haftpflichtversicherung, für 16 Euro zudem noch eine Hausratversicherung eruiert.

Alle anderen ziehen das Testheft zu Rate und orientieren sich an den jeweils für sie relevanten Kriterien oder nutzen das Angebot der Verbraucherzentralen, deren Infotheken aktuelle Preis- und Leistungsvergleiche bereithalten. So ist die Höhe der Prämie sicher nicht unwesentlich, einen Blick sollte man aber auch auf die pauschale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden werfen. Die liegt in der Regel zurzeit bei mindestens drei Millionen Euro, kann höher und sollte nicht niedriger sein. Für Mieter kann die Versicherung von Mietsachen und fremden Schlüsseln wichtig sein. Verliert man nämlich einen Schlüssel einer Zentralschließanlage, müssen alle Schlösser im Mietshaus womöglich ausgetauscht werden – und das ist teuer.

Angesichts dessen, dass viele Menschen keine Haftpflichtversicherung haben, kann es auch sinnvoll sein, eine so genannte Forderungsausfalldeckung zu vereinbaren. Oft ist die im Preis enthalten, meist gegen Aufpreis versicherbar. Diese Deckung greift immer dann, wenn man selbst geschädigt wurde und der Verursacher den Schaden weder selbst bezahlen kann, noch eine Haftpflichtversicherung hat.

Haftpflichtversicherungen gelten bei Auslandsaufenthalten von bis zu einem Jahr weltweit. Versichert sind außer dem Versicherungsnehmer in der Regel sein Ehegatte und die noch nicht volljährigen Kinder. Auch Kinder, die zwar volljährig sind, sich aber noch in der ersten Ausbildung befinden, sind mitversichert. Lebenspartner, die nicht verheiratet sind, können ebenfalls mitversichert werden. Nicht versichert sind dagegen Kinder von bis zu sieben Jahren, da sie für den Schaden, den sie anderen zufügen, nicht verantwortlich sind. Lediglich in Fällen, wo Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, greift auch hier der Versicherungsschutz.

In solchen wie in allen anderen Schadensfällen empfiehlt es sich, sie umgehend, spätestens jedoch innerhalb einer Woche dem Versicherer schriftlich mitzuteilen – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Dabei muss wahrheitsgemäß geschildert werden, was genau passiert ist. Unterschlägt man etwa eigenes, fahrlässiges Verschulden, könnte es passieren, dass die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnt, weil für sie kein Verschulden des Versicherungsnehmers erkennbar ist.

Nach einem Schadensfall kann man die Versicherung auch ohne Einhaltung der üblichen Fristen kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht greift auch dann, wenn die Prämie erhöht wird, ohne dass erkennbar eine Leistungsverbesserung damit einhergeht.

Sparen kann man bei der Begleichung der Prämien: Am günstigsten ist die jährliche Zahlungsweise, da bei monatlichen oder vierteljährlichen Zahlungen fast immer ein Aufschlag erhoben wird. Rabatte, die auf den Abschluss von Zehnjahresverträgen gewährt werden, sind dagegen oftmals nur Augenwischerei. Die Verbraucherzentrale verweist auf günstigere Verträge, die jährlich gekündigt werden können. KATHARINA JABRANE

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