Vor 50 Jahren …

… begann die Geschichte des westdeutschen Fernsehens – am 25. Dezember 1952 um 20.10 Uhr mit „Stille Nacht, heilige Nacht“. Der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR) nimmt – nach etlichen Testsendungen – mit dieser Sendung den regelmäßigen Fernsehbetrieb (zunächst nur täglich zwei Stunden) auf.

Viertausend Fernsehgeräte, deren Bildschirm damals nur 22 x 22 Zentimeter groß ist, werden bis zum Jahresende 1952 zu einem Preis von etwa tausend Mark verkauft. Heute verfügen 98 Prozent aller Haushalte über ein Fernsehgerät.

Am 26. Dezember 1952 strahlt der NWDR die erste „Tagesschau“ aus. Für die wöchentliche Sendung wird Restmaterial der Kino-„Wochenschau“ zusammengeschnitten. Bis 1959 bleiben die Sprecher unsichtbar. Die „Tagesschau“ ist bis heute Quotenqueen im Nachrichtensegment.

Der Deutsche Fernsehfunk der DDR geht drei Jahre später auf Sendung.

Die erste internationale Liveübertragung gilt der Krönung Elizabeth’ II. am 2. Juni 1953. Ein Jahr später startet das ARD-Gemeinschaftsprogramm mit zunächst sechs Landesanstalten. Die Sender finanzieren sich bereits über Rundfunkgebühren.

Mit der Erfindung der Fernbedienung 1959 wurde das Zappen geboren, das sich aber erst seit dem 1. April 1963 lohnt: Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) geht auf Sendung.

Am 25. August 1967 drückt Willy Brandt bei der (West-)Berliner Funkausstellung auf den roten Knopf fürs PAL-Farbfernsehen. 1969 sendet das DDR-Fernsehen im französischen Secam-Format erstmals koloriert.

Neil Armstrongs Schritte auf dem Mond sind am 21. Juli 1969 das erste internationale Mega-TV-Ereignis im Fernsehen. Der Verkaufszahlen von Fernsehgeräten schnellen nach oben.

1984 wird in Ludwigshafen das Kabelfernsehen probehalber eingeführt. Im gleichen Jahr nimmt der erste Privatsender, RTL plus, seinen Sendebetrieb auf. Ein Jahr später kommt Sat.1 dazu. 1991 geht der Bezahlsender Premiere ins Kabel.

1992 stellt das DDR-Fernsehen sein Programm ein, die ostdeutschen ARD-Anstalten werden gegründet. Seit Mitte der Neunzigerjahre wird das Fernsehen von Gerichten als unverzichtbarer Lebensbestandteil angesehen – Fernsehgeräte dürfen nicht mehr gepfändet werden.

Heute wird die Zahl der Fernseher, einschließlich Zweit- und Drittgeräten, auf 55 Millionen geschätzt. Im Zuge der Digitalisierung könnte der Fernsehapparat zum Mittelpunkt des häuslichen Multimediageschehens werden. SASCHA TEGTMEIER