Prozess: Oberst in Knastklinik

BERLIN taz ■ In dem Prozess gegen den russischen Obersten Juri Budanow, der gestanden hat, im Frühjahr 2000 ein tschetschenisches Mädchen entführt und ermordet zu haben, ließ das Militärgericht in Rostow am Don am vergangenen Freitag den Angeklagten in den Krankenhaustrakt des dortigen Gefängnisses überführen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass sein Geisteszustand, der letzten psychiatrischen Expertise in diesem Prozess zufolge „zu Befürchtungen Anlass“ gebe. Welcher Art diese Befürchtungen sind, wurde jedoch nicht weiter ausgeführt. Außerdem bewilligten die Richter einen Antrag der Verwandten der vergewaltigten und ermordeten Elsa Kungajewa, das psychiatrische Gutachten ins Tschetschenische zu übersetzen. Auch erlaubten die Richter, Budanow nun „teilweise“ über den Inhalt der Expertise zu informieren. Bisher hatte das Gericht stets die darin enthaltenen Informationen als zu gefährlich für seinen Gesundheitszustand eingestuft. Der Prozess wird heute fortgesetzt. bk

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