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Arbeitslosenhilfe trotz Erlös aus Hausverkauf

Einem älteren und langfristig Arbeitslosen steht nach einem Urteil des Bremer Landessozialgerichts auch dann Arbeitslosenhilfe zu, wenn er sein Eigenheim verkauft. Es ist „in der Regel nicht zumutbar“ für einen kurz vor dem Rentenalter stehenden Arbeitslosen, daß der Erlös für den laufenden Lebensunterhalt verwertet wird, hieß es in einem am Donnerstag veröffentlichten Gerichtsurteil. (Aktenzeichen: LSG Bremen, L 5 Ar 20/97). Geklagt hatte ein 58 Jahre alter Mann aus Bremerhaven. Das Arbeitsamt hatte ihm die Zahlungen mit dem Hinweis verweigert, er habe 80.000 Mark aus dem Verkauf erhalten. dpa

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