■ Musterprozeß: Arbeitslosengeld
Kassel (AP) – In einem vom DGB geführten Musterprozeß hat das Bundessozialgericht in einem gestern bekanntgegebenen Urteil entschieden, daß Erwerbslose mit Kindern das höhere Arbeitslosengeld nur bis zum Tag vor der Vollendung der Altersgrenze der Kinder beanspruchen können. Die steuerliche Handhabung, daß die Kinder noch bis zum Jahresende berücksichtigt werden, wenn sie zum Jahresbeginn auf der Lohnsteuerkarte eingetragen waren, gilt nach der höchstrichterlichen Feststellung nicht für die Arbeitslosenversicherung. (Az.: BSG 7 RAr 98/92)
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