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Arbeitslosengeld für Selbständige

Nürnberg. In der ehemaligen DDR einst selbständig Tätige, die ihre Beschäftigung aufgrund des wirtschaftlichen Umstrukturierungsprozesses aufgeben mußten, sollen künftig auch Anspruch auf Arbeitslosengeld und -hilfe sowie Altersübergangsgeld haben. Wie die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg erklärte, werde damit berücksichtigt, daß in der einstigen DDR Selbständige in der Sozialversicherung pflichtversichert waren und zudem ihre Tätigkeit erheblichen Beschränkungen unterlag. Die gesetzliche Regelung soll am 1. Juli in Kraft treten. Die Leistungen könnten dann in Anspruch genommen werden, wenn die selbständige Tätigkeit vor dem 3. Oktober 1990 mit einer Arbeitszeit von mindestens 18 Wochenstunden ausgeübt worden sei. Das Gesetz eröffne darüber hinaus den Zugang zu Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und der Arbeitsbeschaffung. dpa

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