in kürze JOBS FÜR BEHINDERTE : Arbeitgeberpflicht
Um Schwerbehinderten die Integration in die Arbeitswelt zu erleichtern, müssen Arbeitgeber ihnen auch weiterhin eine bestimmte Zahl von Arbeitsplätzen freihalten und für nicht besetzte Arbeitsplätze eine Ausgleichsabgabe leisten. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern publizierten Beschluss. (rtr)