: Arbeiten mit Handicap
Behinderte Menschen haben ein Recht auf Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Dieses ist im Sozialgesetzbuch IX festgeschrieben. Die Qualifizierung für einen Neustart oder den Einstieg ins Arbeitsleben ist Aufgabe der Berufsförderungswerke. Das Hamburger Werk besteht seit 1962. Seither hat es nach eigenen Angaben mehr als 20.000 Menschen erfolgreich in den 1. Arbeitsmarkt integriert. Es betreibt Filialen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern und bietet rund 25 Ausbildungsberufe sowie Teilqualifikationen an. Die Teilnehmer werden von Arbeitsagenturen, Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften geschickt, die die Reha zahlen. wei