: Arbeit statt Knast entlastet den Etat
Das Motto „Schwitzen statt sitzen“ gewinnt in der Berliner Justiz zunehmend an Bedeutung. Im vorigen Jahr konnten insgesamt 156.989 Tage Haft vermieden werden, weil die Verurteilten, statt Ersatzfreiheitsstrafen im Gefängnis abzusitzen, zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen wurden, teilte Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) mit. Wären die Betroffenen stattdessen in einer Vollzugsanstalt untergebracht worden, hätte dies 13,5 Millionen Euro gekostet. Insgesamt wurden in Berlin 6.942 Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit abgegolten. Hierdurch konnte die Belegung von schätzungsweise insgesamt rund 320 Haftplätzen eingespart werden. Geregelt ist dies in der Berliner Tilgungsverordnung, die vorsieht, dass der Verurteilte die Geldstrafe auch durch gemeinnützige Arbeit ableisten kann. Die Verurteilten werden durch Gerichtshilfe und freie Träger in geeignete Tätigkeiten vermittelt und etwa beim Renovieren öffentlicher Bauten oder beim Laubsammeln eingesetzt. In Berlin vermitteln dies neben den Sozialen Diensten der Justiz auch die Freie Hilfe und die Straffälligen- und Bewährungshilfe. DDP