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Arbeit plus Sozialhilfe

■ Hinz & Kunzt: Freibetrag für Verkäufer

Hamburgs Obdachlose können die Zeitung „Hinz & Kunzt“ vom 1. Juli an für ein weiteres halbes Jahr verkaufen, ohne daß ihnen die Einnahmen von der Sozialhilfe abgezogen werden. Das sieht eine Vereinbarung zwischen Sozialbehörde und Obdachlosenprojekt vor, die Sozialsenatorin Helgrit Fischer-Menzel gestern vorstellte. Anschließend solle in Einzelfällen entschieden werden, ob die Einnahmen für bis zu einem Jahr anrechnungsfrei bleiben oder ob eine teilweise oder vollständige Anrechnung erfolgen könne. In jedem Fall bliebe den Verkäufern ein monatlicher Freibetrag von 260 Mark.

Im November hatte der Senat beschlossen, die Einkünfte der „Hinz & Kunzt“-VerkäuferInnen (sie bekommen pro verkauftem Exemplar eine Mark) ab Januar 1995 nur bis zu einer Grenze von 260 Mark im Monat anrechnungsfrei zu lassen – ein Beschluß, der von vielen heftig kritisiert wurde. Der nun gefundene Kompromiß sieht unter anderem eine weitere Nichtanrechnung dann vor, „wenn dadurch die persönliche Stabilisierung, wie zum Beispiel das Bemühen um eine Wohnung oder eine Beschäftigung, unterstützt werden kann“.

„Hinz & Kunzt“-Herausgeber und Diakonie-Chef Stephan Reimers begrüßte die Vereinbarung als „mutige Auslegung des Bundessozialhilfegesetzes“. lno

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