■ Am Rande: Arbeit auf Probe für Arbeitslose geplant
Nürnberg (dpa) – Unternehmen können Arbeitslose vor einer Festeinstellung jetzt bis zu einem halben Jahr lang erproben. Möglich wird dies durch einen von den Arbeitsämtern geförderten Eingliederungsvertrag, teilte die Bundesanstalt für Arbeit gestern mit. Für den Vertrag gibt es zwei Kriterien: Der Arbeitnehmer ist langzeitarbeitslos, oder er befindet sich seit mindestens sechs Monaten in der Arbeitslosigkeit, und es besteht für ihn als Älteren, Schwerbehinderten oder Berufsanfänger ein „Vermittlungshemmnis“. Der Vertrag muß vom Arbeitsamt genehmigt werden. Er begründet kein Beschäftigungsverhältnis; Kündigungsschutz und Sperrzeitregelungen greifen nicht. Die Arbeitsämter ersetzen dem Arbeitgeber die Kosten bei Krankheit, Urlaub oder Qualifizierung des Beschäftigten. Auch ein Lohnkostenzuschuß sei möglich.
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