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Anzeige wegen Volksverhetzung

Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft derzeit eine am Dienstag von Amts wegen erstattete Anzeige wegen Volksverhetzung gegen den NPD-Anwalt Horst Mahler. Das „Deutsche Kolleg“ des ehemaligen RAF-Anwalts hat in einer Erklärung „Independence day live“ die Anschläge in den USA als „eminent wirksam und deshalb rechtens“ bezeichnet (taz berichtete). Das Strafmaß für Volksverhetzung liegt zwischen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Mahler könnte bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr die Anwaltszulassung entzogen werden. Wegen antisemitischer und ausländerfeindlicher Texte im Internet wurden im Juni dieses Jahres Mahlers Büros und Privaträume sowie Teile der NPD-Parteizentrale durchsucht.TAZ

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