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Anwälte vs. Sparkasse

■ Tilp&Kälberer: Wir haben nicht gedroht

Die Berliner Kanzlei Tilp&Kälberer, die ehemalige Sparkassenkunden gegen das Bremer Kreditinstitut vertritt, legt Wert auf die Feststellung, dass sie nicht mit einer öffentlichen Kampagne gedroht hat für den Fall, dass die Sparkasse ihre Forderungen nicht erfüllt. Der Justitiar der Sparkasse, Wolfgang Götz, hatte dies auf einer Pressekonferenz der Sparkasse behauptet (vgl. taz 24.4.). Von ihm verlangen die Anwälte eine Unterlassungserklärung.

Es geht um Verluste im Anlagegeschäft sowie um ein Schreiben vom 30.4.2001, in dem 6,3 Millionen Mark Schadensausgleich gefordert wurden. In der Tat ist darin von einer öffentlichen Kampagne nicht die Rede. Dort heißt es unter anderem: „Wir gehen davon aus, dass eine kurzfristige außergerichtliche Erledigung im Sinne Ihres Hauses ist.“

Der Sparkassen-Justitiar lehnt aber eine Unterlassungserklärung ab. Die Klageforderung würde dann um vier Millionen Mark niedriger ausfallen. Es bedürfe keiner Phantasie, um die in dieser Äußerung liegende Drohung als Hinweis auf „öffentlichen Druck“ zu verstehen, argumentiert Götz.

Die gerichtliche Klärung des Streit soll im Juni beginnen. K.W.

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