■ HIV-Hilfegesetz: Antrag stellen!
Bonn (AP) – Wer rückwirkend Renten nach dem HIV-Hilfegesetz erhalten will, muß die Leistungen spätestens bis Ende Oktober beantragen. Darauf wies das Bundesgesundheitsministerium am Freitag in Bonn hin. Nach dem Gesetz, das am Montag in Kraft tritt, erhalten durch Blutprodukte infizierte Menschen monatlich 1.500 Mark. Aidserkrankte bekommen 3.000 Mark. Für gesunde Ehepartner von bereits Verstorbenen sowie deren Kinder sind 1.000 Mark im Monat vorgesehen.
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