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Archiv-Artikel

Antiterror in USA gegen Verfassung

WASHINGTON ap ■ Eine US-Bundesrichterin hat jetzt erstmals Teile des nach dem 11. September erlassenen Antiterrorgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Dabei geht es um die Vorschrift, die jegliche Unterstützung und Hilfen für Gruppen verbietet, die zu ausländischen Terrororganisationen erklärt wurden. Richterin Collins erklärte in ihrem Urteil, die Wortwahl in der Regelung sei zu unbestimmt. Geklagt hatten fünf Organisationen und zwei US-Bürger, die sich laut Gericht für legale und friedliche Aktivitäten der Kurdischen Arbeiterpartei und der Tamil-Befreiungstiger einsetzen wollten. Den Klägern drohten nach Angaben des Projekts humanitäres Recht bis zu 15 Jahre Haft, weil sie Gruppen, die für das Selbstbestimmungsrecht der Kurden in der Türkei eintreten, beraten wollten. Die Kurdische Arbeiterpartei und die Befreiungstiger von Tamil Eelam stehen seit 1997 auf der US-Liste ausländischer Terrororganisationen.