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Antiterror-Gesetz ungültig

Britische Regierung verschafft sich gesetzliche Kontrollmöglichkeit von IRA-Konten / „PTA“ wird fester Bestandteil  ■  Aus London Rolf Paasch

Die britische Regierung hat das bisher seit 1974 alljährlich zu erneuernde Antiterror-Gesetz endgültig zum feststehenden Bestandteil seiner immer repressiveren Gesetzgebung in Sachen Nordirland gemacht. Der neue „Prevention of Terrorism Act“ (PTA) soll den Zugriff auf Bankkonten sogenannter terroristischer Vereinigungen erleichtern. Was bei der Bekämpfung ordentlicher Wirtschaftskriminalität nicht möglich war, soll bei der Verfolgung von IRA-Geldern billig sein: Die Polizei erhält neue Vollmachten zur Einsicht in verdächtige Bankkonten. Der Umgang mit „terroristischen“ Geldern kann mit Haftstrafen bis zu 14 Jahren bestraft werden.

Jede liberalisierende Empfehlung, wie die Aufhebung des „Festlandsverbots“ für Terrorismus-Verdächtige - Beispiel: der legal gewählte Sinn-Fein-Chef und Unterhausabgeordnete für West-Belfast Gerry Adams - wurden vom Innenministerium ignoriert. Der neuformulierte PTA ist in erster Linie gegen die republikanisch-katholische Sinn-Fein-Partei in Nordirland gerichtet, die dort als politischer Flügel der IRA gilt.

Bereits vor wenigen Wochen waren den britischen Fernsehanstalten Interviews mit IRA-Sympathisanten untersagt worden. Seit neuestem wird von den Sinn-Fein-Kandidaten bei den Parlaments- und Bezirkswahlen ein vorheriges Abschwören von Gewalt verlangt. Kaum jemand in Nordirland glaubt jedoch, daß den militanten Republikanern von Sinn Fein mit solchen Maßnahmen beizukommen ist. Die auch in sozialen Belangen sehr engagierte Partei kann sich weiterhin auf die Unterstützung von 30 bis 40 Prozent der katholischen Bevölkerungsminderheit stützen, die mit solchen demokratieschädigenden Verboten von der britischen Regierung kaum zurückgewonnen, sondern eher weiter entfremdet werden dürfte.

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