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Antifa versus Republikaner

■ Prozeß gegen Mitglieder der antifaschistischen Bewegung wurde ausgesetzt / Angeklagte verlasen politische Erklärung

Prozeß gegen Mitglieder der antifaschistischen Bewegung wurde ausgesetzt / Angeklagte verlasen politische Erklärung

Von kurzer Dauer war gestern der Prozeß gegen drei Männer der sogenannten antifaschistischen Bewegung (Antifa) wegen Körperverletzung und Widerstand vor einem Moabiter Schöffengericht. Die drei Angeklagten im Alter zwischen 25 und 30 Jahren sollen der Staatsanwaltschaft zufolge am 14. Juli '87 bei einer Demonstration gegen eine Kundgebung der rechtsextremen Republikaner vor dem Reichstag ein angebliches Mitglied der „Nationalen Front“ zusammengeschlagen haben.

Der Prozeß wurde auf Oktober vertagt, weil der Zeuge nicht zur Verhandlung erschienen war. Die Angeklagten hatten sich zu den Vorwürfen nicht geäußert, jedoch eine Erklärung verlesen, auf die die Republikaner gestern mit einer Gegenerklärung reagierten, nachdem sie davon aus dem Rundfunk erfahren hatten.

Die Angeklagten hatten in dieser Erklärung den Umstand, daß die Republikaner ihre Kundgebung seinerzeit hatten abbrechen müssen, als einen „ersten Erfolg der antifaschistischen Bewegung in West-Berlin im Kampf gegen die Republikaner“ bezeichnet. Dies, so hieß es weiter, „hat uns Mut gemacht, weiter gegen diese neofaschistische Organisation zu kämpfen und ihre Kandidatur - für die Abgeordnetenhauswahlen im Januar 1989, d. Red. - sowie ihre öffentliche Propaganda zu verhindern“.

Die Angeklagten verwiesen darauf, daß die Republikaner die bestehenden Grenzen negierten und einen „Zusammenschluß aller Deutschen“ forderten.

Die Republikaner seien „Rassisten“, „Frauenfeinde“ und „gewalttätige Antikommunisten“, die versuchten, „politische Kräfte vom rechten Rand der bürgerlichen Parteien bis hin zu militanten Neonazis zusammenzufassen“.

In der Gegenerklärung der Republikaner kritisierte das Mitglied des Landesvorstands, Carsten Pagel (früher Kreisvorstand der Jungen Union Tiergarten) gestern „heftig“, daß Angeklagten „aus der linksradikalen Szene“ in einem Strafprozeß die Möglichkeit gegeben werde, „politische Propaganda gegen die Republikaner zu betreiben“. Pagel bezeichnete die Republikaner „als eine Partei des demokratischen Patriotismus“, die sich „wiederholt nach rechts abgrenzt“.

Daß nun auch vor Gericht versucht werde, die Republikaner in eine „rechtsextremistische Ecke zu drängen“, und dazu aufgerufen werde könne, ihre Teilnahme an den Abgeordnetenhauswahlen zu unterbinden, fand Pagel „unerträglich“.

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