Anti-Schwulen-Gesetz in Uganda: Lebenslänglich oder Todesstrafe?
Die Vorlage für ein Anti-Homosexuellen-Gesetz sorgt für eine erneute Debatte in Uganda. Menschenrechtler und internationale Geber sind empört.
KAMPALA taz | Ein umstrittener Entwurf für ein Anti-Homosexuellen-Gesetz, das die Todesstrafe für Homosexualität ermöglichen würde, wird in Uganda erneut debattiert. Es wurde bei der ersten Parlamentssitzung im neuen Jahr wieder vorgelegt. Was eigentlich eine reine Formalie ist, sorgt jetzt erneut für Empörung unter Menschenrechtlern und internationalen Gebern.
Der Entwurf ist kein Vorhaben der ugandischen Regierung, sondern eine private Vorlage des Abgeordneten David Bahati. Das Mitglied der Regierungspartei NRM (Nationale Widerstandsbewegung) gilt als extrem konservativ mit einflussreichen Beziehungen zu evangelikanischen Kreisen in Uganda und den USA. Auch in Uganda ist der Gesetzentwurf umstritten. Es hat dem Image des Landes stark geschadet.
Das vorherige Parlament war vor den Wahlen im Feburar 2011 nicht dazu gekommen, das Gesetz zu debattieren oder gar zu verabschieden. Auch darüber, ob es fallengelassen wird, wurde noch nicht entschieden. Bei Ende der alten Legislaturperiode im Mai 2011 wurde beschlossen, alle nicht verabschiedeten Gesetzentwürfe in die nächste Legislaturperiode zu übernehmen. Darunter auch ein HIV-Gesetz oder eines über den Schutz von Sumpfgebieten.
Gemeinsam mit diesen ist nun auch das Homosexualitätsgesetz nach einiger Verzögerung wieder aufgetaucht. Menschenrechtler sowie Homosexuelle in Uganda hatten gehofft, es werde heimlich unter den Tisch gekehrt.
Lebenslang statt Todesstrafe
Der Entwurf werde nun an den Ausschuss für Rechtsfragen weitergeleitet, sagt Parlamentssprecherin Helen Kawesa. Im Ausschuss werde es erneut geprüft und dann dem Parlament vorgelegt. Der Abgeordnete Bahati erklärte gegenüber der BBC, er werde die Strafe im Fall der "erzwungenen Homosexualität", wenn ein Geschlechtspartner beispielsweise minderjährig oder HIV-positiv ist, von der Todesstrafe in lebenslange Freiheitsstrafe umwandeln.
Doch dem Parlament liegt nach wie vor die Ursprungsfassung aus dem Jahr 2009 vor, die die Todesstrafe vorsieht. Illegal ist Homosexualität bereits nach bestehenden Gesetzen, ebenso wie in 36 anderen Ländern Afrikas.
Ugandas Regierung erklärte, Bahatis Entwurf "genießt keine Unterstützung von Seiten des Premierministers oder des Kabinets". Da Uganda jedoch eine Demokratie sei, "ist es angemessen, dass private Gesetzesinitiativen von Abgeordneten im Parlament debattiert werden".
"Wir dachten uns schon, dass es zurückkommt", sagt Frank Mugisha, Direktor der Homosexuellen-Organisation SMUG (Netzwerk für Sexuelle Minderheiten in Uganda). Nach all der internationalen Kritik habe er jedoch gehofft, dass Bahati es sich anders überlegt oder das Parlament das Gesetz unmittelbar ablehnt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
BSW in Koalitionen
Bald an der Macht – aber mit Risiko
Dieter Bohlen als CDU-Berater
Cheri, Cheri Friedrich
Hybride Kriegsführung
Angriff auf die Lebensadern
Selbstzerstörung der FDP
Die Luft wird jetzt auch für Lindner dünn
Kinderbetreuung in der DDR
„Alle haben funktioniert“
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag