piwik no script img

■ TV glotzenAntennenanspruch

Karlsruhe (dpa) – Ausländische Mieter haben Anspruch auf eine Satellitenschüssel für den Empfang von Fernsehprogrammen aus ihrer Heimat. Das entschied gestern das Bundesverfassungsgericht. Ein Türke hatte sich beschwert, seine Vermieterin habe ihm untersagt, eine Parabolantenne auf dem Dach des Wohnhauses zu installieren. Nach Auffassung des BVG macht das Grundrecht auf Informationsfreiheit keinen Unterschied zwischen „in- und ausländischen Informationsquellen“. Wenn technische Vorkehrungen wie eine Parabolantenne nötig seien, damit dauernd in Deutschland lebende Ausländer Informationsquellen aus der Heimat erschließen können, müsse die Nutzung dieser Anlagen ermöglicht werden. Sonst wäre das Grundrecht der Informationsfreiheit wertlos, hieß es zur Begründung. (AZ: 1 BvR 1678/92)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen