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Anstiftung zur Verdrängung

betr.: „Das Opfer wird uns nicht erlösen“ (Horst-Eberhard Richter), taz vom 17./18. 2. 01

[. . .] Nur einem Nichttherapeuten kommt es in den Sinn, jene für therapiebedürftig zu halten, die, wenn sie ein Goldhuhn in den Einkaufswagen legen, glauben, wie Richter meint, gerade dieses Huhn sei ein glückliches gewesen. Sinn und Zweck des Tierschutzgesetzes ist es, Richter zufolge, Menschen davor zu bewahren, angesichts von Tierquälerei seelischen Schaden zu nehmen. Wenn wir diese also – ein doch letztlich unvermeidliches Übel – schon nicht abstellen können, sollten wir uns unbedingt davor hüten, sie – vermittelt oder nicht – anzuschauen, vor allem, wenn die Misshandlungen nicht zu unserem Nutzen, wie etwa dem Fleischverzehr, geschehen. Für so viel fachmännisch-fundierte Anstiftung zur Verdrängung schönen Dank; wäre aber doch nicht nötig gewesen. KARIN HILPISCH, Landau

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