: Anstiftung zur Körperverletzung
Strafanzeige gegen Innensenator Ronald Schill wegen lascher Tempokontrollen erstattet
Wegen seines lockeren Umgangs mit Temposündern muss Innensenator Ronald Schill jetzt mit Ermittlungen rechnen. Zwei Hamburger Bürger haben gestern gegen ihn Strafanzeige nach §315b StGB wegen des Verdachts auf „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ gestellt. Die Anzeige wurde vom Polizeikommissariat 2 in St. Georg ordnungsgemäß aufgenommen.
Schill hatte vorige Woche einräumen müssen, klammheimlich die Toleranzgrenze bei Radaranlagen von neun auf 15 Stundenkilometer heraufgesetzt zu haben. Bei erlaubtem Tempo 60 auf Ausfallstraßen wird somit erst ab 75 km/h geblitzt. Damit werde die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern gefährdet, meinen nun Michael Hönnig und Udo Schuldt. Hinzu kämen zusätzliche Gesundheitsgefahren durch verstärkten Lärm und Schadstoffausstoß.
Sollte es wegen höherer Geschwindigkeiten zu Unfällen kommen, sei sogar der Tatbestand der „Anstiftung oder Beihilfe zu fahrlässiger Körperverletzung“ in Betracht zu ziehen, meinen Hönnig und Schuldt. Schills Ankündigung, bei steigenden Unfallzahlen die Toleranzwerte wieder zu senken, beruhigt die beiden nicht: Damit beweise der Senator nur, „dass er das erhöhte Unfallrisiko bewusst eingeht“.
Blauäugig sind Hönnig und Schuldt keineswegs: Ihnen sei bekannt, dass der Herr Senator „der Vorgesetzte der Ermittlungsbehörden ist“. Von diesen erwarteten sie deshalb „besondere Sorgfalt“. SMV